Insolvenzverfahren einleiten – Privatinsolvenz anmelden

Raus aus den Schulden mit der Privatinsolvenz

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Alter
ab 18 Jahre
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Kerstin Michels und das Beratungsteam freuen sich auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen bei Fragen rund um die Angebote sowie mit Beratung und Hilfestellung zu jeder Lebenslage gern zur Seite.

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Insolvenzverfahren einleiten – Privatinsolvenz anmelden

Insolvenzverfahren einleiten – Privatinsolvenz anmelden —  Schuldenberatung Schickner

Alter ab 18 Jahre

Unser Angebot: Ihr Weg aus der Verschuldung

Sie sind verschuldet? Damit sind Sie nicht allein. Über 6 Millionen Deutsche Bürger über 18 Jahren sind überschuldet. Ein möglicher Weg aus der Verschuldung ist die Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens. Mit diesem staatlich geförderten Entschuldungsverfahren erhalten Sie Vollstreckungsschutz und können sich innerhalb von nur 3 Jahren von Ihren Schulden befreien.

Entschuldung mittels Privatinsolvenz – durch ein 3-jähriges Verfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren: Staatlich geförderte Restschuldbefreiung
Eine Privatinsolvenz kommt in Betracht, wenn die Schulden im Vergleich zu den möglichen Raten zu hoch sind, als dass auch in Raten ein absehbarer Teil bezahlt werden könnte, oder wenn ein vorheriger Versuch eines Schuldenbereinigungsplanes gescheitert ist.
Das Verfahren dient dann dazu, sich vor Zwangsvollstreckungen einzelner Gläubiger zu schützen und nach 3 Jahren Restschuldbefreiung zu erhalten. Hierfür müssen Sie im Gegenzug die insolvenzrechtlichen Regeln einhalten: Die Offenlegung Ihres Einkommens und Vermögens und die freiwillige Abgabe Ihres pfändbaren Einkommens für die Dauer von 3 Jahren.

Keine Angst vor der Privatinsolvenz!

Wir begleiten Sie bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens
Wir sind der Ansprechpartner, dem Sie vertrauen können. Wir erläutern Ihnen jeden Verfahrensabschnitt genau und erklären Ihnen alle Schreiben des Gerichts, der Gläubiger und des Verwalters, die Sie erhalten. Wir teilen Ihnen mit, welche davon normal und notwendig sind, und wo Vorsicht geboten ist.
Erfolgsquote 100%: Keinem einzigen Mandanten, der bei uns die Insolvenzbegleitung in Anspruch genommen hat, ist je die Restschuldbefreiung versagt worden.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es nicht ohne Grund
Das Verfahren wurde von Gesetzgeber eingeführt, um Ihnen die Chance auf den Aufbau einer zweiten Existenz zu ermöglichen. Das Verfahren ist staatlich gefördert, indem die Verfahrenskosten von der Staatskasse ganz oder teilweise getragen werden.
Es bietet Ihnen einen schützenden Rahmen, da Sie auch bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Familienzuwachs nur die Beträge abführen müssen, die Sie aufbringen können.
Das alles ist kein Zufall: Es ist vom Gesetzgeber gewollt, dass Sie Ihre Schulden bereinigen können.

Wir bieten auch alle anderen Wege aus der Überschuldung

  1. Schuldnerberatung – Hilfe zur Selbsthilfe und Existenzsicherung
    … über clevere Haushaltsplanung, Einsparungen und Selbstkontrolle
  2. Entschuldung ohne Insolvenz – durch Verhandlungen mit den Gläubigern
    …über einen professionellen Schuldenbereinigungplan
  3. Entschuldung mittels Privatinsolvenz – durch ein 3-jähriges, verkürztes Verfahren
    …über die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

Weitere Details dazu finden Sie im Angebot Schuldnerberatung

Buchungsoptionen

Sie wissen noch nicht, ob Sie an dem Angebot teilnehmen können? Dann setzen Sie es jetzt auf Ihre Merkliste, um es schneller wiederzufinden. Außerdem werden Sie benachrichtigt, sobald neue Termine verfügbar sind.

über Schuldenberatung Schickner

Bereits seit dem Jahr 2004 ist Rechtsanwalt und Diplom-Jurist Christoph Schickner als Schuldnerberater tätig. Seit dem Jahr 2016 wird er als Insolvenzverwalter in Verbraucher und Regelinsolvenzverfahren regelmäßig durch das Amtsgericht eingesetzt und seit dem Jahr
2017 auch als Insolvenzgutachter bestellt.
Für seine Mandanten, die in einer besonders schwierigen Lebenslage Hilfe benötigen, steht er für Vertrauen, Ehrlichkeit und Seriosität. Durch die Zulassung zur Anwaltschaft besitzt er die Erlaubnis zur Rechtsberatung und die umfassende Vertretung vor Gerichten. Er ist
darüber hinaus – wie alle Anwälte – zu umfassender Verschwiegenheit verpflichtet.
Wartezeiten für das Angebot bestehen nicht.